Einleitung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Daniel Jöhnk (nicht die Daniel Jöhnk UG) (nachfolgend Verwahrer) und seinem Auftraggeber (auch Kunde genannt) abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
Es geht auf gar keinen Fall um Finanzberatung oder eine Finanzdienstleistung.
Es geht in diesem Vertrag um Geldverwahrung.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwahrers gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen kann.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Privatpersonen im Sinne der §§ 305 ff. BGB.
§2 Vertragsschluss
(1) Der rechtsverbindliche Auftrag zwischen Verwahrer und Kunde kommt durch Angebot und Annahme gemäß den §§ 145 ff. BGB zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind ausgeschlossen.
§3 Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Bedingungen und Bedingungen für die Geldverwahrungsdienste (nachfolgend "Dienste") zwischen dem Verwahrer:
Daniel Jöhnk, Weißdornstieg 21a, 25469 Halstenbek
und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Kundin").
§4 Geldverwahrung
(1) Der Kunde / die Kundin überträgt dem Verwahrer die Verantwortung für die Verwahrung des vom Kunden übergebenen Geldbetrags (nachfolgend als "Verwahrtes Geld" bezeichnet).
(2) Der Verwahrer entscheidet über die Form der Aufbewahrung und Vermehrung des Geldes.
(3) Das Geld des Kunden / der Kundin wird in einen gemeinsamen Pool (nachfolgend als "Pool" bezeichnet) eingebracht, zusammen mit dem Geld anderer Kunden des Verwahrers. Jeder Kunde hat einen separaten Anteil am Pool entsprechend seinem / ihrem verwahrten Geld.
(4) Die Vermischung des Geldes beeinträchtigt die Rechte des einzelnen Kunden nicht. Jeder Kunde hat einen separaten Anteil am Pool und im Falle von Auszahlungen wird sein Anteil aus dem Pool entnommen.
§5 Gewinnbeteiligung
(1) Der Verwahrer erhält 20 % der Gewinne, die durch die Anlage des verwahrten Geldes erzielt werden, nach Abzug aller anfallenden Gebühren und Ausgaben.
(2) Die 20 % der Gewinne des Kunden / der Kundin werden sofort im Moment des Entstehens auf den Verwahrer übertragen.
(3) Die restlichen 80 % der Gewinne werden erst bei Voll- oder Teilauszahlung an den Kunden / die Kundin ausgezahlt. Solange keine Auszahlung beantragt wird, verbleiben die Gewinne in der Verwahrung und werden bei Möglichkeit reinvestiert, um Zinseszins zu generieren.
(4) Die Rechnungsstellung für die Gewinnbeteiligung erfolgt stets am Ende eines Kalenderjahres für das gesamte Jahr.
§6 Auszahlungsbedingungen
(1) Der Kunde / die Kundin kann frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Unterzeichnung dieses Vertrags eine Auszahlung des verwahrten Geldes beantragen.
(2) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen auf das vom Kunden angegebene Krypto Wallet, seine / ihre Krypto Börse oder sein / ihr Bankkonto.
(3) Auszahlungen sind nur möglich, wenn die vom Verwahrer gewählten Anlagen und Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Auszahlungsanfrage die erforderliche Liquidität und Verfügbarkeit aufweisen.
(4) Falls zum Zeitpunkt der Auszahlungsanfrage nur ein Teil der Verwahrungsauszahlung möglich ist, wird dieser Teilbetrag ausgezahlt. Der verbleibende Betrag wird zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt, sobald die notwendige Liquidität und Verfügbarkeit für die gesamte Auszahlung gegeben ist.
§7 Affiliatevergütung
(1) Der Kunde / die Kundin hat das Recht, eine Affiliatevergütung in Höhe von 10 % von dem Anteil des Verwahrers an den Gewinnen zu erhalten, die durch die Anlage des verwahrten Geldes von von ihm empfohlenen Kunden erzielt werden, nach Abzug aller anfallenden Gebühren und Ausgaben.
(2) Die Affiliatevergütung wird erst bei Voll- oder Teilauszahlung an den Kunden / die Kundin ausgezahlt. Solange keine Auszahlung beantragt wird, verbleibt die Affiliatevergütung in der Verwahrung und wird, wenn möglich, direkt wieder reinvestiert, um idealen Zinseszins zu gewährleisten.
(3) Die 10 % der Affiliatevergütung des Kunden / der Kundin werden sofort im Moment des Entstehens auf den Verwahrer übertragen, verbleiben aber bis zur Auszahlung beim Verwahrer.
(4) Die Erstellung der Abrechnung der Affiliatevergütung erfolgt stets am Ende eines Kalenderjahres für das gesamte Jahr.
(5) Die Affiliatevergütung wird zuerst mit der Gewinnbeteiligung des Verwahrers verrechnet. Falls die Affiliatevergütung höher ist als die Gewinnbeteiligung des Verwahrers, wird der überschüssige Betrag für den Kunden / die Kundin reinvestiert und bleibt beim Verwahrer bis zur Auszahlung
§8 Gebühren und Kosten
(1) Der Kunde / die Kundin trägt alle mit der Verwahrung und Verwaltung des verwahrten Geldes verbundenen Gebühren und Kosten. Diese werden vom Verwahrer direkt vom verwahrten Geld des Kunden / der Kundin abgezogen.
§9 Kündigung
(1) Dieser Vertrag kann von beiden Parteien frühestens nach 90 Tagen nach Vertragsbeginn gekündigt werden.
(2) Nach Ablauf der 90 Tage kann mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden.
§10 Haftung
(1) Der Verwahrer haftet nicht für Verluste oder Schäden.
(2) Der Kunde / die Kundin erklärt sich damit einverstanden, den Verwahrer von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung des verwahrten Geldes freizustellen.
(3) Der Verwahrer ist kein Finanzberater, Finanzdienstleister oder Steuerberater und haftet somit auch nicht für die Richtigkeit seiner Recherche. Professionelle Beratung wird empfohlen, um alle rechtlichen und finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen.
§11 Datenschutz
Der Coach verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Vertrags zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten des Klienten, die als vertraulich gekennzeichnet sind; die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck nicht verwertet, Dritten zugänglich gemacht oder sonst genutzt werden.
Die Parteien tragen dafür Sorge, dass Dritte, derer sie sich als Erfüllungsgehilfen bedienen, ebenfalls die Geheimhaltungspflicht beachten.
Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtungen bleiben Schadensersatz sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen vorbehalten.
§12 Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen Daniel Jöhnk und seinem Kunden / seiner Kundin entstehen, ist Hamburg.
(3) Daniel Jöhnk ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollten diese Bestimmungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Auftrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
Stand: 28.09.2023
"König(in) der Phönixinseln", eine Marke der Daniel Jöhnk UG
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